07148 / 31 - 504

Mo: 7:30-12 und 14 bis 18 Uhr
Di - Fr: 8:30-12 Uhr

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen (vgl. § 196 Abs. 1 BauGB).

Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend ermittelt, sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen und werden zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen eines Bezugsgrundstücks (Bodenrichtwertgrundstück) angegeben sowie in Kartenform dargestellt.

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, bauliche oder sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken wird der Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte müssen mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung ermittelt und veröffentlicht werden.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt und darüber hinaus der Verkehrswertermittlung sowie der steuerlichen Bewertung. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie sind Orientierungswerte für die am Grundstücksmarkt Beteiligten.

Hier finden Sie die aktuellsten Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden, die zu dem Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung gehören:

Gemeinde Affalterbach

Gemeinde Benningen a.N.

Gemeinde Erdmannhausen

Stadt Großbottwar

Stadt Marbach a.N.

Gemeinde Oberstenfeld

Gemeinde Pleidelsheim

Stadt Steinheim a.d.M.