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Mo: 7:30-12 und 14 bis 18 Uhr
Di - Fr: 8:30-12 Uhr

Kaufpreissammlung

Grundlage aller Analysen der amtlichen Wertermittlung über den Immobilienmarkt in Deutschland ist die Kaufpreissammlung. 

Das aktuelle Baugesetzbuch verpflichtet in seinem § 195 die beurkundenden Stellen, alle Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, in Abschrift dem zuständigen Gutachterausschuss zur Übernahme in die Kaufpreissammlung zu übersenden. Die Kaufpreissammlung stellt somit ein originäres Abbild des Geschehens auf dem Grundstücksmarkt dar.

Kaufpreissammlungen sind Datenbanken, in denen die Kaufverträge im erforderlichen Umfang mit ihren wesentlichen Vertragsdaten, Ordnungsmerkmalen und mit den preis- und wertbestimmenden Merkmalen erfasst werden.

Ergänzt werden die Informationen aus dem Kaufvertrag durch Angaben zu Bauleitplänen, zum Liegenschaftskataster und durch Mitteilungen der Gemeinden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 

Ergeben sich nicht alle nötigen Daten unmittelbar aus dem Kaufvertrag, können die Gutachterausschüsse Fragebögen an die Eigentümer verschicken, um möglichst vollständige Objektdaten zu erhalten.

Mit der Kaufpreissammlung steht den Gutachterausschüssen somit eine umfangreiche Datensammlung zur Verfügung, die es ihnen erlaubt, mittels geeigneter Analysen Rückschlüsse zum Einfluss bestimmter Objekteigenschaften auf die Kaufpreise zu ziehen.

Die Kaufpreissammlung dient damit im Wesentlichen zwei Zwecken:

  1. Erzeugung einer allgemeinen Markttransparenz über mengenstatistische Auswertungen und
  2. einzelfallbezogene Verkehrswertermittlung durch Ableitung spezifischer wertermittlungsrelevanter Daten.


Die Kaufpreissammlung wird aber nicht nur für Analysen des Immobilienmarktes, sondern auch für statistische Zwecke insbesondere der Finanzverwaltung, der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes genutzt.

 

Auszug aus der Kaufpreissammlung:

Wenn Sie einen Auszug aus der Kaufpreissammlung für die Erstellung eines Gutachtenauftrags möchten, füllen Sie bitte nachfolgendes Formular (je nach Kategorie) aus und schicken es an uns per Mail (gutachter@gabottwartal.de) oder per Post zurück. Die Gebühren finden Sie in unserer Gebührensatzung.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Berechtigung gleich mit dem Antrag nachzuweisen!